[ Nutzen von Tarifverträgen ]

Tarifverträge enthalten die wichtigsten Mindestregelungen für das Arbeitsleben von Beschäftigten und oftmals auch Auszubildenden. Dazu gehören vor allem Themen wie Vergütung, Arbeitszeit, Überstunden und deren Bezahlung, Zuschläge, Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Kündigungsfristen sowie auch Bestimmungen für die Vergütungsstruktur und das Leistungsentgelt.

Mit einem Flächentarifvertrag werden solche Regelungen für eine Branche – etwa die Metall- und Elektroindustrie – in einer Region, teilweise auch bundesweit einheitlich vereinbart. Dabei gelten diese Tarifverträge für all jene Unternehmen, die Mitglied in einem Arbeitgeberverband mit Tarifbindung sind und sich dadurch an die Tarifverträge „gebunden“ haben, also die Tarifregelungen vollständig anwenden. Die Tarifregelungen gelten ebenfalls für die sogenannten organisierten Mitarbeiter, die Mitglied der Gewerkschaft sind, die den Tarifvertrag mit dem Arbeitgeberverband geschlossen hat.

In den Betrieben werden diese Tarifbestimmungen meistens auch für die sogenannten nicht organisierten Mitarbeiter übernommen, also für Beschäftigte, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind. Dies geschieht durch entsprechende Verweise im Arbeitsvertrag. So gilt beispielsweise für fast alle Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie der Flächentarifvertrag.

Die Bindung an Tarifverträge hat für die Betriebe einen hohen Nutzen:

  • Friedenspflicht während der Laufzeit eines Tarifvertrags, so dass keine Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik und Aussperrung stattfinden dürfen. Das vermeidet Störungen des Produktionsablaufs sowie der Beziehungen zu den Lieferanten und Kunden.
  • Einheitliche Regelung der Arbeitsbedingungen für fast alle Mitarbeiter im Betrieb.
  • Teils langwierige Tarifverhandlungen finden nicht im Betrieb statt, sondern werden zentral von den Tarifparteien geführt.
  • Rechtlich komplizierte Themen müssen nicht im Betrieb ausgehandelt werden.
  • Planungssicherheit und Klarheit während der Laufzeit eines Tarifvertrags.
  • All diese Punkte tragen zum Betriebsfrieden bei und dienen letztlich auch der Beschäftigungssicherung und dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Moderne und international erfolgreiche Unternehmen benötigen zeitgemäße und flexible Tarifverträge. In nicht immer einfachen Verhandlungen ist es gelungen, die Tarifverträge zunehmend flexibler – vor allem bei der Arbeitszeitgestaltung – und betriebsnäher zu gestalten. Durch tarifliche Öffnungsklauseln, die abweichende Regelungen vom „normalen“ Flächentarifvertrag erlauben, können Arbeitgeber und Betriebsräte gemeinsam Lösungen anwenden oder vereinbaren, die der jeweiligen Lage im Betrieb noch besser gerecht werden.

Dabei greifen solche Öffnungsklauseln nicht nur bei wirtschaftlichen Problemen, sondern können auch in „guten“ Zeiten genutzt werden, um die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit sowie die Investitionsbedingungen zu verbessern. Überwiegend maßvolle Entgelterhöhungen in der vergangenen Zeit sowie die Bewältigung der Wirtschaftskrise in den Jahren 2008 bis 2010 durch neue tarifliche Werkzeuge zur Reduzierung tariflicher Kosten zeigen, dass die Flächentarifverträge innovativ, betriebsnah und zukunftsweisend sind. Sie sind eine elementare Säule der Sozialen Marktwirtschaft. Diese Tarifpolitik gilt es fortzusetzen.

Südwestmetall
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Datum: 20.5.2012

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