[ Tarifliche und betriebliche Altersvorsorge ]

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Die Tarifvertragsparteien haben in der Tarifrunde 2006 ihr bestehendes Altersvorsorgekonzept durch die exklusive Umwidmung der bisherigen vermögenswirksamen Leistungen zum Zweck der Altersvorsorge erweitert. Der Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen vom 22. April 2006 ist am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten und ersetzt den Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen.

Zweck der Vereinbarung ist es, den Beschäftigten eine zusätzliche, förderfähige Altersvorsorge auf der Grundlage eines tariflichen Entgeltbausteins zu ermöglichen. Um Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine größtmögliche Flexibilität und Effizienz zu ermöglichen, kann dieser Rentenbaustein sowohl für Verträge der privaten Altersvorsorge als auch innerhalb des Systems der betrieblichen Altersversorgung eingesetzt werden, wenn der Arbeitgeber dies ermöglicht.

Eine Aufstockung der eingezahlten Beträge aus dem Nettoentgelt der Beschäftigten ist in diesem Modell ausdrücklich erwünscht. So können die Arbeitgeber der Metall- und Elektroindustrie den Beschäftigten eine Altersvorsorgeleistung anbieten, die gerade für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen einen attraktiven Anreiz für den Einstieg in die zukunftsfähige kapitalgedeckte Altersversorgung darstellt.

Südwestmetall
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URL: http://www.vmi.de/swm/web.nsf/id/pa_de_altersvorsorge.html
Datum: 20.5.2012

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